Bei ihrem Blockchain oder Initial Coin Offering (ICO) Vorhaben ist es wichtig, dass die regulatorischen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung von Anfang an durch eine Fachperson aus Legal&Compliance bearbeitet wird.
Die generell bei der Eröffnung von Firmenkonti anfallenden Anti Money Laundering (AML) Pflichten der Bank orientieren sich an der aktuell gültigen Version der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB), der Geldwäschereiverordnung (GwV) FINMA, des Geldwäschereigesetzes (GwG) und dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, sowie nach den bankspezifischen internen Richtlinien. Diese gilt es zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie dabei den richtigen technischen AML bzw. KYC Service Provider für Ihr Vorhaben zu evaluieren diese in ein neues oder bestehende System zu integrieren.